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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem versicherungsrechtlichen Institut der Erfüllungshaftung und dessen Verbindungen zum allgemeinen Schuldrecht. Anlass hierfür bieten die Schuldrechtsmodernisierung sowie das Gesetz über den Versicherungsvertrag, das zum 1.1.2008 ein neues Versicherungsvertragsgesetz einführte. Die Verfasserin klärt die Fallgruppen der versicherungsrechtlichen Erfüllungshaftung und die Bedeutung dieser speziell den Versicherer treffenden Haftung für seine Agenten in den letzten 10 Jahren und führt die einzelnen Fallgruppen alternativen Lösungsmöglichkeiten des Versicherungsrechts und des bürgerlichen Rechts zu. Die Verfasserin setzt sich mit der Haftungsfolge der Erfüllungshaftung, der Vertragsanpassung, auseinander und legt dar, dass diese Haftungsfolge auch bei einer Lösung über Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs erreicht werden kann, ohne dass der Versicherungsnehmer seines Schutzes beraubt wird. Die Verfasserin belegt, dass die versicherungsrechtliche Erfüllungshaftung nunmehr durch die vorrangigen Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuchs keine Geltung mehr haben kann.