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Zur Gewährleistung der Sicherheit störfallrelevanter Industrieanlagen besteht eine Verpflichtung des Staates, ein wirksames und entwicklungsoffenes Schutzkonzept zu entwickeln. Die Wirksamkeit rechtlicher Regelungen läßt sich jedoch nicht »messen«. Aussagen zur Wirksamkeit der rechtlichen Störfallprävention lassen sich daher nur durch eine wirkungsbezogene Untersuchung einzelner Rechtsbereiche und ihres Zusammenwirkens gewinnen. Zu diesem Zweck wird in der Arbeit zunächst die Praxis der Sicherheitsgewährleistung untersucht, da die rechtlichen Anforderungen zur Störfallprävention in diesem tatsächlichen Anwendungsbereich ihre Wirkungen entfalten sollen. Ausgehend von der novellierten Störfall-Verordnung wird im Hauptteil der Untersuchung das Wirkungspotenzial einzelner Instrumente bewertet (Sicherheitsgrundpflichten, Sicherheitsbericht,Sicherheitsmanagementsystem, Störfallbeauftragter, Haftungsrecht, Strafrecht) und praxisorientierte Vorschläge zur Verbesserung des Wirkungspotenzials dieser Instrumente entwickelt. Die Untersuchung ist ein Beitrag zur Rechtswirkungsforschung in einem abgegrenzten Regelungsbereich.