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Die vorliegende Arbeit ist unter dem Eindrucke eigener praktischer Erfahrungen als Richter und Anwaltsvertreter entstanden. Sie ver sucht an einem Beispiele zu zeigen, in welcher Weise eine wirksame Reform des geltenden ZivilprozeBrechts ohne Umwalzung seiner be wiihrten Grundlagen erfolgm kannte. Entsprechend diesem ausschlieBlich rechtspolitischen Zweck ist die dogmatische Literatur nur insoweit angefuhrt worden, als es er forderlich war, urn dem Leser eine Kontrolle der hier gegebenen Dar stellung der herrschenden Praxis zu ermaglichen. Eine Reihe befreundeter Praktiker haben die Gute gehabt, mich durch kritische Bemerkungen zu dem fertigen Entwurf zu unterstutzen. Ich verdanke ihnen zahlreiche und wert volle Anregungen. Es ist mir eine angenehme Pflicht, den Herren Amtsgerichtsrat RUFFER (Breslau), Amtsgerichtsrat Dr. WEBER (Breslau), Rechtsanwalt Dr. SCHOTTLANDER (Breslau) und Gerichtsassessor WILHELM COHN (Oels) auch an dieser Stelle me in en herzlichsten Dank auszusprechen. Eine Reihe bedeut samer Hinweise verdanke ich ferner meinem Kollegen Priv.-Doz. Dr. ERICH SCHWINGE (Bonn), der sich freundlichst der Miihe unter zogen hat, das Manuskript der Arbeit durchzusehen. Ieh hatte urspriinglich geplant, das Thema dieser Schrift innerhalb der demnachst erscheinenden "Beitrage zum Wirtschaftsrecht" zu be handeln, die ERNST HEYMANN gewidmet worden sind. Der Umfang, den die Arbeit erreichte, lieB ihre gesonderte Veraffentlichung an gezeigt erscheinen. Mage die Schrift in der Vereinzelung, in der sie vorgelegt wird, nicht allzu unwurdig der Widmung erscheinen, die Sle auch in ihrer nunmehrigen Gestalt trag en darf. z. Z. Kiel, Februar I931. ERNST COHN. Inhaltsiibersicht. Seite 1. Grundsatzliches ..