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Die Risikothematik kann für die künftige Struktur rechtlicher Regulierung ähnliche Explosivität und grundlegende perspektivische Bedeutung erlangen wie der Verbraucherschutz in der privatrechtlichen Diskussion der 70er Jahre. Mit interdisziplinärer Zielrichtung untersucht das Graduiertenkolleg "Risikoregulierung und Privatrechtssystem" an der Universität Bremen seit 1991 diese Thematik. Die dritte Tagung des Kollegs untersuchte in drei zentralen Bereichen Grundfragen privatrechtlicher Beteiligung an Risikoregulierungen. Die Autoren der Tagungsabteilung "Vertrag" stellten die Chancen und Grenzen selbstbestimmter Disposition über ökonomische und "neue" Risiken zur Diskussion. In der Haftungsabteilung stand der Zusammenhang von Organisationsanforderungen und Haftungsrecht und die Beeinflussung der Zurechnung von Verhalten durch die Anforderungen an die Organisation von Risikomanagementprozessen im Mittelpunkt. Die Abteilung "Rechtliche Verfassung für Risikokommunikation" schließlich thematisierte das Verhältnis von staatlicher und privater Informationsverantwortung und die Möglichkeiten und Grenzen der Risikokommunikation zwischen öffentlichen und privaten Akteuren.