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Anforderungen an den Schutz vor Störfällen spielen im Hinblick auf Änderungsgenehmigungen für bestehende Atomanlagen und die Entwicklung neuer Kernkraftwerke eine zentrale Rolle. Sie werden aus spezifisch juristischer Sicht in der atomrechtlichen Literatur diskutiert und in der Rechtsprechung behandelt. Ebenso sind sie Gegenstand einer umfangreichen naturwissenschaftlich-technischen Betrachtung und des für die Zulassung von Atomanlagen praktisch maßgeblich kerntechnischen Regelwerks. Die Untersuchung vergleicht die Anforderungen der atomrechtlich geforderten Schadensvorsorge mit kerntechnischen Schutzkonzepten, insbesondere dem der Genehmigungspraxis, und führt so zwei bislang getrennte Diskussionsebenen zusammen. Offenbar wird eine Praxis der Anlagenzulassung, die sich mit der Struktur der atomrechtlichen Genehmigungsentscheidung nicht in Einklang bringen läßt. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen exemplarisch für das technische Sicherheitsrecht Probleme im Verhältnis zwischen Recht und Technik auf, die sowohl dem Juristen als auch dem Naturwissenschaftler und Techniker über sein Fachgebiet hinausgehende Einsichten vermitteln.