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Bereits vor mehr als zehn Jahren begannen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, das neue Medium Internet für ihre Angebote zu nutzen. Die politische und rechtliche Diskussion um die Zulässigkeit dieser Internet-Aktivitäten ist bis heute nicht verstummt.Jörn Witt führt zunächst kurz in die wesentlichen technischen Rahmenbedingungen ein, um sodann das einfache Recht, das deutsche Verfassungsrecht sowie das europäische Regelungsregime als Maßstab an öffentlich-rechtliche Online-Aktivitäten anzulegen. Schwerpunkte sind dabei insbesondere die Zuordnung zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie auf europarechtlicher Ebene die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Beihilferegime sowie der Dienstleistungsfreiheit. Der Verfasser macht dabei deutlich, dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten das Internet als Betätigungsfeld offen stehen muss, gleichzeitig aber Grenzen aus der besonderen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwachsen.