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Die Europäisierung des internationalen Familienverfahrensrechts hat durch das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bereich der Eheverfahren haben sich zur Verordnung Nr. 1347/2000 (EheVO) keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Maßgebliche Veränderungen sind aber im Hinblick auf die Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung vorgenommen worden. Diese bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Die Untersuchung widmet sich zunächst dem sachlichen Anwendungsbereich der Brüssel-IIa-VO. Im weiteren Verlauf analysiert und erläutert die Verfasserin die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit und zur internationalen Kindesentführung. Abschließend wird die Brüssel-IIa-VO in das System der bestehenden Regelungen über die internationale Zuständigkeit für elterliche Verantwortung eingeordnet, wobei dem Verhältnis zum Haager Kinderschutzübereinkommen besondere Bedeutung beigemessen wird.