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Das seit 1969 erscheinende Handbuch des Architektenrechts schließt - mit Blick auf die Rolle des Architekten und Ingenieurs - die gesamte Bandbreite des privaten Baurechts ein und ist konzeptionell in seinen verschiedenen Fachbeiträgen des 1. Bandes auf eine möglichst umfassende Einarbeitung aller relevanten Entscheidungen, Bücher und Aufsätze angelegt. Das Handbuch enthält dort u. a. detaillierte Erläuterungen zu den allgemeinen Grundlagen des Vertragsrechts für Architekten und Ingenieure, dem Urheberrecht, dem Versicherungsrecht für Architekten und Ingenieure und dem Architektenwettbewerbsrecht. In den Bänden 2 und 3 wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - ausführlich kommentiert, wobei nicht nur die aktuelle Fassung berücksichtigt wird, sondern hierneben im selben Band auch die für Altverträge gültigen Fassungen der HOAI. Ab der 19. Lieferung wird parallel zu der Kommentierung der alten Fassungen das Erläuterungswerk zur HOAI 2013 aufgebaut. Weil die bisherigen Fassungen der HOAI noch auf Jahre hinaus nicht nur für Altverträge Bedeutung haben, sondern auch die bisherige Rechtsprechung und Literatur weiterhin das Verständnis der Neufassungen prägen wird, enthält der Kommentarteil die Kommentierungen parallel.