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Die Einführung des Euro zum 1. Januar 1999 warf neben ihren politischen und wirtschaftlichen Aspekten auch zahlreiche Rechtsfragen auf. Im Mittelpunkt steht dabei das Problem der Kontinuität bestehender Verträge. Vor allem bei langfristigen Bankverträgen besteht ein besonderes Interesse an der Klärung der Frage, ob der Übergang zur einheitlichen Währung Anlaß für Vertragsaufhebungen bzw. Vertragsanpassungen sein kann. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Einführung des Euro auf Kreditverträge, Schuldverschreibungen und Derivatgeschäfte nach dem Recht der beiden wichtigsten Teilnehmerstaaten der Währungsunion, Deutschland und Frankreich. Dabei zeigt sich, daß die in den beiden Ländern zur Verfügung stehenden Rechtsinstitute bei der derzeitigen Entwicklung des Zinsniveaus sowie des Geldwerts im Euroraum eine Aufhebung oder Anpassung von Verträgen grundsätzlich nicht zulassen.