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Im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben trat am 1. Januar 1999 das Vergaberechtsänderungsgesetz in Kraft. Seitdem sind öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein kompliziertes Verfahren einzuhalten. Das neue Vergaberecht erfaßt auch Versicherungsdienstleistungen. Benötigt eine Gemeinde beispielsweise einen neuen Feuerversicherungsvertrag für ihre gesamten öffentlichen Gebäude, ist sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, hierfür eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Obwohl der Gesetzgeber zur Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren verpflichtet, finden öffentliche Ausschreibungen von Versicherungsdienstleistungen durch kommunale Auftraggeber so gut wie nicht statt. Die Arbeit unternimmt den Versuch, die Ursachen für den derzeitigen Zustand zu ergründen und Lösungen für eine ordnungsgemäße Vergabe von Versicherungsdienstleistungen durch öffentliche und insbesondere kommunale Auftraggeber aufzuzeigen.