Jednak się nie przyda? Nic nie szkodzi! U nas możesz zwrócić towar do 30 dni
Bon prezentowy to zawsze dobry pomysł. Obdarowany może za bon prezentowy wybrać cokolwiek z naszej oferty.
30 dni na zwrot towaru
Zur Umsetzung von EG-Richtlinien in Angelegenheiten des Art 12 B-VG sind neben einem Grundsatzgesetz des Bundes neun Ausführungsgesetze der Länder erforderlich. Dabei treten einige spezifische Rechtsfragen auf, die in der vorliegenden Arbeit erörtert werden. Nach Skizzierung der gemeinschaftsrechtlichen wie verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsform der Richtlinienumsetzung sowie an die Umsetzungspflicht von Bund und Ländern im Bereich des Art 12 B-VG wird die Reichweite der doppelten Bindung sowohl des Grundsatz- wie auch des Ausführungsgesetzgebers näher beleuchtet: So bedarf es einerseits der Klärung, ob der Bundesgesetzgeber die Überdeterminierung von Grundsatzgesetzen mit gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungserfordernissen rechtfertigen kann. Zum anderen ist fraglich, inwieweit die Länder bei der Ausführungsgesetzgebung an richtlinienwidrige Grundsatzgesetze gebunden sind. Da von Letzterem mitunter die Verteilung des Haftungsrisikos zwischen Bund und Ländern für fehlerhaft umgesetzte Richtlinien abhängt, sind auch die staatshaftungsrechtlichen Spezifika Gegenstand der Untersuchung.