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Etablierte Theorien zur Erklärung des Verhältnisses von Völkerrecht zu Staatsrecht (Monismus, Dualismus) werden in der Arbeit kritisch gewürdigt. Aufgrund ihrer undifferenzierten, absoluten Rechtsfolgen sowie wesentlicher Veränderungen des Völker- und Staatsrechts werden ihnen aber Aktualität und damit eine zufriedenstellende Erklärung des Verhältnisses im 21. Jahrhundert abgesprochen. Lando Kirchmair skizziert eine Alternative und richtet den Fokus auf die Entwicklung neuer theoretischer Grundlagen zum Verhältnis von Völkerrecht zu Staatsrecht. Teil A. begründet die Theorie des Rechtserzeugerkreises (TREK), welche als gemeinsamer Nenner von Völkerrecht und Staatsrecht identifiziert wird. Teil B. analysiert die Auswirkungen der TREK anhand des Beispiels der österreichischen Rechtsordnung. Während die herrschende Lehre die Rezeption von Völkerrecht in die österreichische Rechtsordnung vertritt, stellt die Arbeit die Integration des Völkerrechts in die nationale Stufenbauordnung in Frage. Entsprechend der TREK werden die einschlägigen Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung als Ermächtigungsnormen zum Abschluss völkerrechtlicher Bestimmungen verstanden. Um grundlegende und nicht spezifische Fragen einzelner (Völker-) Rechtsquellen zu adressieren, werden die Rechtswirkung von Völkervertragsrecht, Völkergewohnheitsrecht, von allgemeinen Rechtsgrundsätzen, Rechtsakten internationaler Organisationen und erstmals auch von zwingendem Völkerrecht und einseitigen Rechtsgeschäften in der österreichischen Rechtsordnung untersucht.