Jednak się nie przyda? Nic nie szkodzi! U nas możesz zwrócić towar do 30 dni
Bon prezentowy to zawsze dobry pomysł. Obdarowany może za bon prezentowy wybrać cokolwiek z naszej oferty.
30 dni na zwrot towaru
Der verurteilte Straftäter trägt die Kosten des Verfahrens - §465 Abs. 1 StPO.§Darf dies zulässigerweise auch für einen schuldlos handelnden Täter gelten, der nur einer Maßregel unterworfen wird? Und kollidiert diese "eherne" Kostentragungsregel womöglich auch mit dem Resozialisierungsprinzip, weil die Schuldenlast der Verfahrenskosten die spätere Reintegration des Täters behindert?§Wie steht es außerdem um die Vereinbarkeit von §465 Abs. 1 StPO mit dem Prinzip der Selbstbelastungsfreiheit? Immerhin kann es für den Täter, der nicht bei seiner Überführung mithilft, unter Umständen recht teuer werden, sein verfassungsmäßiges Recht wahrzunehmen, "nicht aktiv zu seiner Strafverfolgung beizutragen".§All diesen Fragen will sich dieses Buch widmen, das die vermeintlich so unproblematische Vorschrift des §465 Abs. 1 StPO umfassend auf ihre Verfassungsmäßigkeit abklopft und dabei zu überraschenden Ergebnissen gelangt.