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Im romanisch geprägten Rechtskreis Lateinamerikas kommt Personengesellschaften in der Regel eine eigenständige steuerliche Subjektfähigkeit zu. In Deutschland hingegen sind die Gesellschafter einer Personengesellschaft mit ihren anteiligen Einkünften steuerpflichtig. Im Falle grenzüberschreitend tätiger Gesellschaften führt dies zu Qualifikationskonflikten bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Gegenstand dieser Arbeit ist es, derartige Schwierigkeiten in den Abkommen Deutschlands mit lateinamerikanischen Staaten, namentlich Mexiko und Argentinien sowie Venezuela, Bolivien, Ecuador (Anden-Pakt) und Uruguay, staatenspezifisch aufzuzeigen und Lösungen zuzuführen. Dies geschieht unter Berücksichtigung abkommensrechtlicher Spezialregelungen und der zum OECD-Musterkommentar geäußerten Vorbehalte einzelner Vertragsstaaten. Als weiterführende Option zur übereinstimmenden steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften wird eine Qualifikationsverkettung mit umfassender Bindungswirkung erörtert.