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Die Autorin untersucht die beweisrechtlichen Konsequenzen im deliktischen Arzthaftungsprozeß, wenn das Behandlungsgeschehen unzureichend dokumentiert und deshalb die Aufklärung der für die Entscheidung der Sorgfaltsfrage relevanten Tatsachen erschwert oder gar vereitelt worden ist. Bei der kaum noch überschaubaren Fülle von Äußerungen zur Problematik der ärztlichen Dokumentationsverantwortung kontrastieren die Widersprüchlichkeiten bei den Grundfragen auf bemerkenswerte Weise. Die Untersuchung macht deutlich, daß die hergebrachten Ansätze unzureichend sind. Vorzugswürdig ist hinsichtlich der Sorgfaltsfrage eine analoge Anwendung der Beweislastregelungen des Deliktsrechts in der Weise, daß den Arzt eine gesteigerte Darlegungslast trifft, der durch Vorlage einer vollständigen und zeitnah zur Behandlung angefertigten Dokumentation genüge getan wird. Die Dokumentationsverantwortung des Arztes hat danach den Charakter einer (sekundären) Last und nicht den einer Pflicht gegenüber dem Patienten. Die im Werk präsentierten zahlreichen Gerichtsentscheidungen und Literaturzitate ergeben einen auch für »Praktiker« hilfreichen Leitfaden zu ärztlicher Dokumentation.