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Verträge über Entwicklung und Nutzung von Programmen elektronischer Datenverarbeitung werfen in allen Ländern zahlreiche Rechtsfragen grundsätzlicher und technischer Art auf. Die schnelle technische Entwicklung läßt auch ständig neue Probleme zur Lösung anstehen. Nur einige Stichworte sind: Vertragspflichten bei Programmerstellung, Schutz geistigen Eigentums, Rechte Dritter, Qualitätsgarantien, Haftung für Schäden aus Programmfehlern und ganz allgemein die rechtliche Einordnung der Einzelfragen. Rechtsvergleichung ermöglicht nicht nur, für die Bewältigung gegenwärtiger Schwierigkeiten die Erfahrungen anderer Länder heranzuziehen, sondern oft auch, sich auf beobachtete Entwicklungen, die auch bei uns zu erwarten sind, rechtzeitig einzustellen. Zu einem Meinungsaustausch über diese Thematik wollte die Fachgruppe Zivilrecht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung auf ihrer Arbeitssitzung vom 19. Sept. 1992 unter Beteiligung hervorragender Sachkenner eine Plattform bieten. Der angezeigte Band enthält Landesberichte aus Frankreich, Kanada, Ungarn und einen Diskussionsbericht.