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Annette Heinz widmet sich dem Enforcement-Verfahren zur Kontrolle von Rechnungslegungsunterlagen in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die vom Gesetzgeber in diesem Verfahren zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe den Anforderungen von Art. 19 Abs. 4 GG genügen.§An einen Vergleich mit den Kontrollverfahren in den USA und Großbritannien schließt sich eine ausführliche Darstellung der Ziele, der Voraussetzungen sowie des Ablaufs des Enforcement-Verfahrens in Deutschland an. Anschließend werden behördliche und gerichtliche Mittel des Rechtsschutzes, insbesondere gegen eine Bekanntmachungsanordnung nach §37q Abs. 2 S. 1 WpHG auf ihre formellen und materiellen Voraussetzungen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass an die geprüften Unternehmen im Enforcement-Verfahren zwar hohe Anforderungen gestellt werden, ihnen allerdings über analoge Anwendungen beispielsweise von §123 VwGO ausreichend Rechtsschutz zur Verfügung steht.